Der Elternbeirat beim Kindergarten ist die Vertretung der Eltern der in den Kindergarten aufgenommenen Kinder. Zur Bildung des Elternbeirates werden die Eltern auf der Mitgliederversammlung gewählt. Die Amtszeit beträgt ein Jahr.
Der Elternbeirat hat die Aufgabe, die Erziehungsarbeit im Kindergarten zu unterstützen und die Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Elternhaus zu fördern.
Sich für eine angemessene Besetzung mit Fachkräften sowie für die sachliche und räumliche Ausstattung zu interessieren und einzusetzen.
Er vertritt die Elternschaft gegenüber den PädagogInnen und dem Vorstand.
Unterstützt den Kindergarten in der praktischen Durchführung von Projekten und Festen ( Schulabgängerfest, Ernte Dank Fest, St. Martins Umzug, Weihnachtsmarkt….)
Ist Ansprechpartner aller Eltern und v.a. neuer Eltern ( Beratung und Einführung).
Zb. Was ist angemessene Kleidung im Wald?
Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern entgegen zu nehmen und der Leitung des Kindergartens zu unterbreiten, wenn dies nicht direkt geschieht.
Ist ein Vertrauensgremium zur Überwindung von Konflikten ( Verschwiegenheit).
Kann einen Elternabend einberufen, wenn mindestens zehn Eltern dies wünschen.